Freitag, 5. Dezember 2014

50 Jahre Arbeitslehre

... und keiner hat's gemerkt. Die Geschichte des ehemals hoch gelobten Schulfaches Arbeitslehre begann bekanntlich mit den Empfehlungen des Deutschen Ausschuss für das Bildungswesen im Jahre 1964. Seit dem sind bis zum Jahr 2014 nun 50 ereignisreiche Jahre vergangen. Eigentlich hätte das ein Anlass sein können, sich einmal reflexiv mit der Entwicklung der Arbeitslehre zu beschäftigen. Mir ist allerdings kein solcher Versuch bekannt - selbst aus dem Kreis der GATWU nicht.

Zwei Werkstatträume weniger!

Anfang Dezember 2014 wurde den letzten verbliebenen Kolleginnen und Kollegen im Bereich "Arbeitsorientierte Allgemeinbildung (AOB)" sowie "Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT)" (3) mitgeteilt, dass zwei bisher für die Holztechnik-Ausbildung genutzte Werkstatträume umgewidmet/umgebaut werden und damit dem Bereich nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Es ist jetzt absehbar,  dass es die AL- bzw. WAT-Ausbildung an der Uni Bremen in Kürze nicht mehr geben wird. Damit endet das Anfang der 70er Jahre mit großem Elan gestartete Reformvorhaben sang und klanglos. Es ist also Zeit, Tschüss zu sagen.

Donnerstag, 20. März 2014

Aufkleber in der Uni

Politisches Postulat

Letzte WAT-Kohorte im SoSe 2014

Die letzte Novellierung des bremischen Schulgesetzes hat grosse Veränderungen bei den Schulformen und den Stundentafeln mit sich gebracht. Darüber hinaus wurde dazu passend das bremische Lehrerausbildungsgesetz geändert. Als Konsequenz all dieser Veränderungen wurden seit nunmehr 4 Jahren keine Studierenden für das BA-(Studien-)Fach "Arbeitsorientierte Bildung (AOB)" zugelassen. Daher hat jetzt zum SoSe 2014 die letzte zugelassene Kohorte  regelhaft das Studium im letzten Mastersemester aufgenommen. Die "Nachzügler", die mehr als die Regelstudienzeit für ihr Studium brauchen, haben bis maximal 2018 Zeit, ihr Studium zu beenden. Welches Lehrangebot sie bis dahin erhalten und welche Prüfer*innen ihnen zur Verfügung stehen werden, ist offen. Bis zum Ende des WiSe 2014/15 werden nämlich 3 Lehrende/Prüfende und eine technische Mitarbeiterin aus dem Dienst ausscheiden.